Prävention von Wohnungsnotfällen (WNP)

Gesetzliche Grundlage

Prämissen

  • Zunehmend angespannte Situation auf den Wohnungsmärkten der Städte.
  • Steigende Mietpreise, Mangel an günstigen und öffentlich geförderten Wohnungen.
  • Weiterhin hohe Dichte von Personen mit existenzsichernden Leistungen.
  • Zunahme von Haushalten mit Multiproblemlagen.
  • Vor dem Hintergrund sozialer, aber auch fiskalischer Zielsetzungen steht präventives Arbeiten und frühzeitige Intervention im Fokus, um Wohnungsverlust abzuwenden.
  • Hohe Bedeutung von Nachbetreuung der Betroffenen, um einen erneuten Wohnungsnotfall zu verhindern.

Definition Wohnungsnotfall

„Wohnungsnotfälle sind Haushalte und Personen mit einem Wohnungsbedarf von hoher Dringlichkeit, die aufgrund besonderer Zugangsprobleme (finanzieller und/oder nicht finanzieller Art) zum Wohnungsmarkt der besonderen institutionellen Unterstützung zur Erlangung und zum Erhalt von angemessenem Wohnraum bedürfen.“ – Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW)

Kommunale Aufgabe der Wohnraumsicherung

Die kommunale Aufgabe der Wohnraumsicherung gehört zu den gesetzlich vorgegebenen Pflichtaufgaben:

  • Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II und § 36 SGB XII und
  • Abwendung von Obdachlosigkeit nach dem Ordnungsbehördengesetz bzw. durch die Polizeibehörde