Gesetzliche Grundlage
Prämissen
- Zunehmend angespannte Situation auf den Wohnungsmärkten der Städte.
- Steigende Mietpreise, Mangel an günstigen und öffentlich geförderten Wohnungen.
- Weiterhin hohe Dichte von Personen mit existenzsichernden Leistungen.
- Zunahme von Haushalten mit Multiproblemlagen.
- Vor dem Hintergrund sozialer, aber auch fiskalischer Zielsetzungen steht präventives Arbeiten und frühzeitige Intervention im Fokus, um Wohnungsverlust abzuwenden.
- Hohe Bedeutung von Nachbetreuung der Betroffenen, um einen erneuten Wohnungsnotfall zu verhindern.
Definition Wohnungsnotfall
„Wohnungsnotfälle sind Haushalte und Personen mit einem Wohnungsbedarf von hoher Dringlichkeit, die aufgrund besonderer Zugangsprobleme (finanzieller und/oder nicht finanzieller Art) zum Wohnungsmarkt der besonderen institutionellen Unterstützung zur Erlangung und zum Erhalt von angemessenem Wohnraum bedürfen.“ – Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW)
Kommunale Aufgabe der Wohnraumsicherung
Die kommunale Aufgabe der Wohnraumsicherung gehört zu den gesetzlich vorgegebenen Pflichtaufgaben:
- Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II und § 36 SGB XII und
- Abwendung von Obdachlosigkeit nach dem Ordnungsbehördengesetz bzw. durch die Polizeibehörde
Rechtliche Änderungen mit Einfluss auf die WNP | 2023/2024
Ab 2024 steht die Prävention von Wohnungsnotfällen im Zentrum des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit, der darauf abzielt, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 bundesweit zu überwinden. Gesetzliche Änderungen stärken die Prävention u.a. durch:
Koordination öffentlicher Stellen, die verpflichtet sind, engmaschig zusammenzuarbeiten, um Wohnungsverluste rechtzeitig zu verhindern
Stärkung bestehender Förderinstrumente, wie das gezielte Vorhalten von Sozialwohnungen
Gezielte Unterstützungsangebote für besonders gefährdete Gruppen, z.B. durch Präventionsstellen der Kommunen oder engere Kooperation mit sozialen Diensten
Das Wohngeld-Plus-Gesetz spielt eine Rolle in der Wohnungsnotfallprävention, indem es beabsichtigt, von Wohnungsverlust bedrohte Menschen frühzeitig finanziell zu stützen. Dies soll durch höhere Wohngeldsätze und einen dadurch erweiterten Berechtigtenkreis erreicht werden. Die Einführung dauerhafter Heizkosten- und Klimakomponenten soll zudem besonders betroffene Gruppen zusätzlich entlasten.
Indirekt tragen auch die Anpassungen aus anderen Gesetzen wie dem GVWG zur Stärkung der wohnbezogenen Sozialarbeit bei, etwa durch bessere Gesundheitszugänge und Leistungskoordination.