Duisburg | Amt für Soziales und Wohnen

Die Stadt Duisburg ist mit knapp 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die westlichste Großstadt des Ruhrgebietes, eine Universitätsstadt und Oberzentrum des Niederrheins.
Die Stadtverwaltung Duisburg gliedert sich in acht Dezernate. (Dezernat für Sicherheit und Recht, Dezernat für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales, Dezernat für Personal, Organisation und bezirkliche Angelegenheiten, Dezernat des Oberbürgermeisters, Dezernat für Stadtentwicklung und Umwelt, Dezernat für Integration, Sport und Gesundheit, Verbraucherschutz und Feuerwehr und Dezernat für Wirtschaft und Strukturentwicklung)
Das Amt für Soziales und Wohnen ist dem Dezernat für Familie, Bildung und Kultur, Arbeit und Soziales zugeordnet und gliedert sich in vier Abteilungen mit insgesamt rund 385 Mitarbeiter*innen.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Amtes gehört es, Sozialhilfe zu leisten und damit den Personen, die ohne ausreichende finanzielle Mittel sind, ein Leben zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht.
Das Amt ist zuständig für die allgemeine Sozialhilfe, Hilfen in Heimen, Schwerbehindertenrecht, Asyl- und Aussiedlerangelegenheiten, Alten- und Behindertenhilfe, Wohnungsversorgung- und Aufsicht, Wohnungsbauförderung und die Fachstelle für Wohnungsnotfälle.

Auszug aus den Benchmarking-Daten

Folgend finden Sie vier Übersichtsgrafiken aus dem Datenpool des Benchmarkings 2021, die folgende Inhalte für die Stadt Duisburg abbilden:

  • prozentuale Verteilung von Leistungsbeziehenden nach Leistungsbereichen
  • prozentuale Verteilung der Auszahlungen nach Leistungsbereichen
     
  • Dichten der einzelnen Leistungsbereiche
  • aktueller Stand der Kontextindikatoren im Vergleich

Nicht dargestellte Rubriken bei den Grafiken lassen sich durch fehlende Datenlieferungen oder Nichtzuständigkeit erklären.

Anteile Leistungsbeziehende

Die Grafik verschafft einen Überblick über die Verteilung der Leistungsbeziehenden innerhalb der Stadt im aktuellen Berichtsjahr des Benchmarkings. Der größte Anteil wird dabei von den Personen gebildet, die Leistungen nach dem SGB II (ELB und NEF) erhalten.

Anteile Auszahlungen

Die Grafik verschafft einen Überblick über die Verteilung der Auszahlungen nach Leistungsbereichen innerhalb der Stadt im aktuellen Berichtsjahr des Benchmarkings. Der größte Anteil wird dabei von den Personen gebildet, die Leistungen nach dem SGB II (ELB und NEF) erhalten.

Leistungsbeziehende Dichten

[pro 1.000 Einwohner]*

Dichten von Leistungsbeziehenden stellen die Zahl der Empfänger einer Sozialleistung im Verhältnis zur Bevölkerung in einer Kommune dar. Sie können sich dabei auf die gesamte Bevölkerung beziehen oder nur auf einen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner, wie z.B. auf bestimmte Altersgruppen.

Betrachtet werden ausschließlich laufende existenzsichernde Leistungen.

*Dichte der Regelleistungsberechtigten SGB II pro 1.000 Einwohner von 0 bis unter 65 Jahre

Kontextindikatoren

Die soziale und wirtschaftliche Situation in einer Stadt beeinflusst auch die Höhe, Dauer und Anzahl der Inanspruchnahme von existenzsichernden Leistungen.

Eine schlechte wirtschaftliche Situation der Stadt begünstigt höhere Aufwendungen für Sozialleistungen, da ein größerer Teil der Einwohner seine Existenz- oder Pflegebedarfe nicht aus eigener Kraft erwirtschaften kann.

Darüber hinaus beeinflusst die wirtschaftliche Rahmensituation den kommunalen Handlungsspielraum im Hinblick auf den Umfang und die Ausgestaltung der sozialen Angebotslandschaft  und schränkt diesen gegebenenfalls ein.

Kontakt

Stadtverwaltung Duisburg

Amt für Soziales und Wohnen

Schwanenstraße 5-7
47051 Duisburg

Download Stadtprofil | Glossar