Essen | Amt für soziales und Wohnen

Der Fachbereich 50 (Amt für Soziales und Wohnen) der Stadt Essen gliedert sich in fünf Abteilungen mit insgesamt rd. 375 Mitarbeiter*innen. Die Stellen sind zentral in zwei Dienstgebäuden untergebracht und bieten Beratung und individuelle Hilfen in zahlreichen Lebenslagen an. Mit seiner Arbeit sichert das Amt für Soziales und Wohnen die Existenz insbesondere bedürftiger, alter und/oder erwerbsgeminderter Menschen in Essen und ermöglicht ihnen soziale, kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe.

Das Amt ist zuständig für die allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfeleistungen zur Stationären Pflege, Heimaufsicht, Alten- und Behindertenhilfe, Schwerbehindertenangelegenheiten, Elterngeld, Asyl- und Aussiedlerangelegenheiten, Hilfen zum Wohnen (Verhinderung von Wohnungslosigkeit und Sicherung der Energieversorgung, Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen), Drogenreferat und Wohngeld.

Auszug aus den Benchmarking-Daten

Folgend finden Sie vier Übersichtsgrafiken aus dem Datenpool des Benchmarkings 2021, die folgende Inhalte für die Stadt Essen abbilden:

  • prozentuale Verteilung von Leistungsbeziehenden nach Leistungsbereichen
  • prozentuale Verteilung der Auszahlungen nach Leistungsbereichen
     
  • Dichten der einzelnen Leistungsbereiche
  • aktueller Stand der Kontextindikatoren im Vergleich

Nicht dargestellte Rubriken bei den Grafiken lassen sich durch fehlende Datenlieferungen oder Nichtzuständigkeit erklären.

Anteile Leistungsbeziehende

Die Grafik verschafft einen Überblick über die Verteilung der Leistungsbeziehenden innerhalb der Stadt im aktuellen Berichtsjahr des Benchmarkings. Der größte Anteil wird dabei von den Personen gebildet, die Leistungen nach dem SGB II (ELB und NEF) erhalten.

Anteile Auszahlungen

Die Grafik verschafft einen Überblick über die Verteilung der Auszahlungen nach Leistungsbereichen innerhalb der Stadt im aktuellen Berichtsjahr des Benchmarkings. Der größte Anteil wird dabei von den Personen gebildet, die Leistungen nach dem SGB II (ELB und NEF) erhalten.

Leistungsbeziehende Dichten

[pro 1.000 Einwohner]*

Dichten von Leistungsbeziehenden stellen die Zahl der Empfänger einer Sozialleistung im Verhältnis zur Bevölkerung in einer Kommune dar. Sie können sich dabei auf die gesamte Bevölkerung beziehen oder nur auf einen Teil der Einwohnerinnen und Einwohner, wie z.B. auf bestimmte Altersgruppen.

Betrachtet werden ausschließlich laufende existenzsichernde Leistungen.

*Dichte der Regelleistungsberechtigten SGB II pro 1.000 Einwohner von 0 bis unter 65 Jahre

Kontextindikatoren

Die soziale und wirtschaftliche Situation in einer Stadt beeinflusst auch die Höhe, Dauer und Anzahl der Inanspruchnahme von existenzsichernden Leistungen.

Eine schlechte wirtschaftliche Situation der Stadt begünstigt höhere Aufwendungen für Sozialleistungen, da ein größerer Teil der Einwohner seine Existenz- oder Pflegebedarfe nicht aus eigener Kraft erwirtschaften kann.

Darüber hinaus beeinflusst die wirtschaftliche Rahmensituation den kommunalen Handlungsspielraum im Hinblick auf den Umfang und die Ausgestaltung der sozialen Angebotslandschaft  und schränkt diesen gegebenenfalls ein.

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